Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit Anfang 2024 gilt, bringt die Politik klare Vorgaben für den Klimaschutz im Gebäudesektor. Eigentümer sind direkt betroffen – ob bei Neubauten, Heizungstausch oder Sanierung. Doch was genau verlangt das Gesetz, und wo gibt es Spielräume oder Förderungen?
Neubauten: Mindestens 65 % erneuerbare Energie
Für Neubauten gilt: Die eingesetzte Heiztechnik muss zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basieren. Wärmepumpen, Holzheizungen oder Fernwärme erfüllen diese Anforderung. Gas- oder Ölheizungen sind nur noch in Ausnahmefällen zulässig – etwa bei Hybridlösungen mit Solarthermie.
Bestandsgebäude: Austauschpflicht für alte Heizungen
Für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und bestimmte Bauarten aufweisen, besteht eine Austauschpflicht. Gleichzeitig gelten Übergangsfristen und Härtefallregelungen – z. B. für ältere Eigentümer oder bei unwirtschaftlichem Aufwand. Eigentümer sollten prüfen lassen, ob ihre Heizung betroffen ist.
Förderungen für klimafreundliche Lösungen
Das Gesetz wird von umfangreichen Förderprogrammen flankiert. Wer eine alte Heizung durch eine klimafreundliche Anlage ersetzt, kann Zuschüsse von bis zu 70 % erhalten. Auch für Dämmmaßnahmen, Fenster oder smarte Steuerungstechnik gibt es finanzielle Unterstützung.
Sanierungsfahrplan schafft Klarheit
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hilft Eigentümern, langfristige Modernisierungen schrittweise zu planen – und wird ebenfalls gefördert. Wer systematisch vorgeht, kann technische, finanzielle und gesetzliche Anforderungen optimal aufeinander abstimmen.
Fazit
Das neue GEG verändert den Immobilienmarkt nachhaltig. Für Eigentümer bedeutet das: Jetzt informieren, individuell prüfen lassen – und Chancen für Förderung und Werterhalt nutzen. Wer rechtzeitig plant, bleibt handlungsfähig und profitiert von staatlicher Unterstützung.
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